
Amalgamproblematik ?!
Seit 1993 ist durch ein BSG Urteil (Bundessozialgericht) kein Zahnarzt mehr dazu verpflichtet Amalgam als Füllungsmaterial zu verwenden. Gleichzeitig haben 1994 die Firmen Degussa, als größter deutscher Hersteller, Blend-a-med und andere die Herstellung von Amalgam aus Gründen der Produkthaftung eingestellt.
Nach Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums darf Amalgam
nicht mehr verwendet werden.
In Schweden und in der Schweiz existiert ein generelles Amalgamverbot.
In der Zahnarztpraxis werden die Amalgamreste in einem kompliziertem Verfahren aus dem Spülwasser getrennt und durch den TÜV als Sondermüll entsorgt.
Für die Behandlung ergbit sich hier die Frage, ob als Sondermüll entsorgte Amalgamfüllungen wiederum durch neue Amalgamfüllungen ersetzt werden sollen.
Da nicht nur Sie als Patient sondern auch unser gesamtes Team durch das im Amalgam befindliche Quecksilber belastet würde, haben wir uns entschlossen, in der Praxis kein Amalgam zu verwenden.
Hier stellen wir Ihnen alle alternativen Materialien vor, die in unserer Praxis zum Einsatz kommen.
![]() Goldinlay |
![]() Keramikinlay |
|
|
Plastische Füllmaterialien
Glasionomerzement
Kunststoff