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Amalgamproblematik ?!

Seit 1993 ist durch ein BSG Urteil (Bundessozialgericht) kein Zahnarzt mehr dazu verpflichtet Amalgam als Füllungsmaterial zu verwenden. Gleichzeitig haben 1994 die Firmen Degussa, als größter deutscher Hersteller, Blend-a-med und andere die Herstellung von Amalgam aus Gründen der Produkthaftung eingestellt.

Nach Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums darf Amalgam

  • bei Kindern unter 6 Jahren
  • während der Schwangerschaft
  • bei nachgewiesener Amalgamallergie
  • bei eingeschränkter Nierenfunktion

nicht mehr verwendet werden.

In Schweden und in der Schweiz existiert ein generelles Amalgamverbot.

In der Zahnarztpraxis werden die Amalgamreste in einem kompliziertem Verfahren aus dem Spülwasser getrennt und durch den TÜV als Sondermüll entsorgt.
Für die Behandlung ergbit sich hier die Frage, ob als Sondermüll entsorgte Amalgamfüllungen wiederum durch neue Amalgamfüllungen ersetzt werden sollen.

Da nicht nur Sie als Patient sondern auch unser gesamtes Team durch das im Amalgam befindliche Quecksilber belastet würde, haben wir uns entschlossen, in der Praxis kein Amalgam zu verwenden.

Hier stellen wir Ihnen alle alternativen Materialien vor, die in unserer Praxis zum Einsatz kommen.

Inlay / Onlay
Hierbei handelt es sich um feste Einlagefüllungen aus Gold oder Keramik. Diese werden im Labor individuell für den Zahn hergestellt und anschließend eingeklebt. Der Unterschied von Inlay zu Onlay beruht auf der Größe im Verhältnis zum Zahn.
Im Gegensatz dazu stehen die plastischen Füllungsmaterialien wie Amalgam oder Kunststoffe, die im Zahn geformt werden und anschließend aushärten.


Goldinlay

Keramikinlay
  • sehr haltbar
  • gute Bioverträglichkeit
  • eingeschränkte Ästhetik
  • Private Eigenleistung notwendig
  • sehr haltbar
  • gute Bioverträglichkeit
  • hohe Ästhetik
  • Private Eigenleistung notwendig

Plastische Füllmaterialien

Glasionomerzement

  • zuzahlungsfrei
  • annähernd zahnfarben
  • enthält zahnstärkendes Fluorid
  • hohe Bioverträglichkeit
  • Haltbarkeit



Kunststoff

  • zahnfarben
  • hohe Bioverträglichkeit
  • gute Haltbarkeit
  • stabiler Zahn-Füllungsverbund
  • zuzahlungspflichtig